Erklärung zur Barrierefreiheit

Einleitung

Die PRISMA Zentrum für Standort- und Regionalentwicklung GmbH ist bemüht, ihre Website www.garnmarkt.at im Einklang mit dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) sowie der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die unter der Domain garnmarkt.at erreichbare Website.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen der geltenden Rechtsvorschriften, da die unten aufgeführten Inhalte nicht vollständig barrierefrei sind (Option b der Mustererklärung).

Nicht barrierefreie Inhalte

BereichBeschreibung der AbweichungGeplante Maßnahme / Begründung
FarbkontrastDie Kombination Orange (#F47B20) auf hellem Hintergrund unterschreitet stellenweise den Mindestkontrast von 4,5 : 1 (WCAG 2.1 Kriterium 1.4.3).Durch Verwendung von fetten Schriftschnitten wird die Lesbarkeit verbessert

Erstellung dieser Erklärung

  • Datum der Erstellung: 01. 07. 2025
  • Bewertungsmethode: Selbsttest mittels WAVE-Analyse und manuellen Tastatur-Checks.
  • Die Erklärung wird mindestens einmal jährlich überprüft und bei wesentlichen Änderungen aktualisiert.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen, kontaktieren Sie uns bitte:

PRISMA Zentrum für Standort- und Regionalentwicklung GmbH
CAMPUS V, Hintere Achmühlerstraße 1
6850 Dornbirn, Österreich
Telefon: +43 (0)5572 22 1 22 20
E-Mail: prisma@prisma-zentrum.com
Web: www.prisma-zentrum.com

Wir sind bestrebt, Ihr Anliegen binnen zwei Wochen zu beantworten.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungs- und Marktüberwachungsstelle wenden:

Sozialministeriumservice – Abteilung Marktüberwachung
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
Web: www.sozialministeriumservice.at

Das Sozialministeriumservice prüft Hinweise gemäß § 35 BaFG.

Datum der letzten Aktualisierung

Diese Erklärung wurde am 01. 07. 2025 veröffentlicht und entspricht dem Stand der an diesem Tag durchgeführten Tests.

Hinweis: Diese Erklärung wurde nach der EU-Mustererklärung zur Barrierefreiheit erstellt und erfüllt die obligatorischen Inhalte gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523.